Strahlenschutz und Medizinprodukte-Management

Strahlenschutz und Medizinprodukte-Management

Strahlenschutzmanagement

Der oberste Grundsatz im Strahlenschutz ist das Gebot der Optimierung. Es ist auch als Minimierungsgebot oder ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) bekannt. Dieses Gebot fordert, dass die Wahrscheinlichkeit einer Exposition, die Anzahl der exponierten Personen sowie die individuelle Dosis, die auf eine Person einwirkt, so niedrig zu halten sind, wie es vernünftigerweise erreichbar ist. Dabei sind der aktuelle technische Erkenntnisstand sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Faktoren zu berücksichtigen. 

Neben dem Optimierungsgebot stützt sich das Strahlenschutzrecht auf weitere Säulen.  

Einerseits fordert das Gebot der Rechtfertigung, dass jede neue Anwendung ionisierender Strahlung oder jede neue Verwendung radioaktiver Stoffe durch den Menschen vorher zu rechtfertigen ist. Rechtfertigung bedeutet hier, dass neue Tätigkeiten nur dann zulässig sind, wenn damit für den Einzelnen und die Gesellschaft ein angemessener Nutzen verbunden ist, d.h. dass der Nutzen (wirtschaftlich, gesellschaftlich oder gesundheitlich) einen durch die Tätigkeit möglicherweise verursachten gesundheitlichen Schaden überwiegt. Das Gebot der Rechtfertigung bedeutet auch, dass bestehende Tätigkeiten beim Vorliegen wesentlicher neuer Erkenntnisse überprüft werden müssen. In der Medizin, in der ionisierende Strahlung zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken angewendet wird, spricht man von der rechtfertigenden Indikation. Diese wird vor jeder Untersuchung und vor jeder Behandlung durch den jeweiligen Facharzt gestellt. 

Weiterhin besagt das Gebot der Dosisbegrenzung, dass Strahlendosen, denen Menschen aus gerechtfertigten Tätigkeiten ausgesetzt werden, bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Dabei gelten für die allgemeine Bevölkerung und für beruflich strahlenexponierte Personen unterschiedliche Grenzwerte. Für medizinisch bedingte Strahlenexpositionen, also für Diagnostik oder Therapie, existieren hingegen keine direkten Grenzwerte. Hier gelten die rechtfertigende Indikation durch die fachkundige Ärztin/den fachkundigen Arzt und das Optimierungsgebot. Durch diagnostische Referenzwerte beispielsweise werden allerdings Richtwerte vorgegeben, die unter Beachtung der besonderen Bedingungen der Patientin/des Patienten möglichst unterschritten bzw. eingehalten werden sollten. 

Xcare verfügt über ein etabliertes, effektives Strahlenschutzmanagement, in dem die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und sonstigen Regelungen, die den Strahlenschutz betreffen, kontinuierlich überwacht wird und dadurch dauerhaft garantiert ist. Strahlenschutz ist hier Teamarbeit. In unserem Unternehmen arbeiten erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hand in Hand mit qualifizierten Medizinphysik-Expertinnen und -Experten (MPE) sowie Medizinischen Technologinnen und Technologen für Radiologie (MT-R) zusammen.  

Gerne stehen Ihnen unsere Experten für Strahlenschutz zur Verfügung. Die Abteilung “Zentraler Strahlenschutz“ ist als Stabsstelle der Geschäftsleitung direkt unterstellt und übernimmt die Organisation und Überwachung des Strahlenschutzes innerhalb der Xcare-Gruppe. 

Bei Fragen zum Thema Strahlenschutz wenden Sie sich bitte telefonisch an 06831 50932-100 oder per E-Mail an strahlenschutz@x-care.de

Strahlenschutzverantwortlicher

Strahlenschutzbevollmächtigter

Strahlenschutzbevollmächtigter Rheinland-Pfalz


Medizinprodukte-Management 

Medizinprodukte dienen der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten sowie der Kompensation von Verletzungen oder Behinderungen, und erzielen ihre Hauptwirkung im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch, sondern meist auf physikalischem oder technischem Weg. Als Medizinprodukte gelten somit alle Apparate, Instrumente, Geräte, Vorrichtungen, aber auch Software und Stoffe, die für die Diagnose, Therapie oder Prävention von Krankheiten beim Menschen vorgesehen sind und keine Arznei- oder Lebensmittel sind. 

Betreiber von Medizinprodukten müssen die sichere Anwendung von Medizinprodukten stets gewährleisten. In der modernen Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie hängt der medizinische Erfolg – von der präzisen (Schnitt-)Bildgebung über die individuelle Applikation von Radiopharmaka bis zur zielgenauen Bestrahlung an Linearbeschleunigern – maßgeblich von der einwandfreien Funktion und Sicherheit unserer Medizintechnik ab. Um diese konstant zu gewährleisten, sind diverse Anforderungen zu erfüllen, aus denen sich die Kernaufgaben eines funktionierenden Medizinprodukte-Managements ergeben. Hierzu gehören u.a. die gesetzeskonforme Beschaffung und Inbetriebnahme, die Führung von Bestandsverzeichnissen, die Durchführung von sicherheitstechnischen und messtechnischen Kontrollen (STK/MTK), regelmäßige Einweisungen, Schulungen und Qualifikationsaktualisierungen des Personals sowie ein robustes Risiko-, Melde- und Fehlermanagement. 

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Die Abteilung für Medizinprodukte-Management steuert und überwacht innerhalb der Xcare-Gruppe alle Prozesse rund um den gesamten Lebenszyklus unserer hochkomplexen Medizinprodukte. 

Gesetzliche Grundlagen unseres Handelns sind die Europäische Medizinprodukteverordnung (MDR), das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie die Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV). Das Medizinprodukte-Management ist organisatorisch in die Stabstelle Zentraler Strahlenschutz eingegliedert. 

Sie erreichen das Medizinprodukte-Management sowie den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit unter mps@x-care.de 

(Rechtliche Pflichtangabe gemäß § 6 Abs. 4 MPBetreibV)