Die Behandlung von Patienten mit bösartigen, lebensbedrohlichen Erkrankungen muss zeitnah gewährleistet sein. Im Falle von einem hohen Patientenaufkommen kann es vorkommen, dass wir die Behandlung von Patientin mit gutartigen Erkrankungen (Fersensporn, Arthrosen etc.) u.U. auch kurzfristig verschieben müssen. Durch das Vorhandensein von zwei dosimetrisch gleichwertigen Linearbeschleunigern ist in aller Regel aber eine Behandlung im Zeitfenster von 2-6 Wochen möglich.