Unsererseits kann die Ausstellung eines Taxischeins erst dann erfolgen, wenn medizinisch die Notwendigkeit besteht und die Indikation zur Strahlentherapie durch den Strahlentherapeuten gestellt wurde. Es ist darauf hinzuweisen, dass Sie dann auch privat kein Fahrzeug führen dürfen.
Falls sie zum Erstgespräch einen Taxischein benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Arzt.