Was benötigt der Röntgenreiz-Patient (gutartige Erkrankung) zur Erstvorstellung?
Wir benötigen zur EV die Versicherungskarte, eine im Quartal gültige Überweisung vom Orthopäden, Rheumatologen oder Hausarzt, sowie Bildgebung der zu behandelnden Körperregion, die nicht älter als 6 Monate sein sollte.