Bei den meisten MRT-Untersuchungen benötigen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte und die Überweisung für eine MRT-Untersuchung. Bei einigen MRT-Untersuchungen (z.B. Schädel, Abdomen, Oberbauch, Prostata, Hals, Herz) benötigen wir einen Kreatininwert (<3 Monate alt).
Herzschrittmacher & Co.
Patienten mit Herzschrittmachern, eingepflanzten automatischen Defibrillatoren sowie mit einigen älteren künstlichen Herzklappen und Innenohrimplantaten können im MRT nicht untersucht werden. Kein Hinderungsgrund für eine MRT-Untersuchung sind dagegen in der Regel:
- organische und die meisten neueren künstlichen Herzklappen
- implantierte Medikamentenpumpen
- metallische Gefäßclips oder Gefäßprothesen
- Metallimplantate wie Nägel, Platten und Prothesen in Knochen und Gelenken
Falls Sie Unterlagen zu einem metallischen Implantat haben, bitten wir Sie, diese zur Untersuchung mitzubringen.